Die Gewichtung der schriftlichen Klassenarbeiten im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen regeln die Fachkonferenzen unter Beachtung der Richtlinien für die einzelnen Fächer. Diese legen auch im Rahmen der Erlassvorgaben Art und Umfang der Klassenarbeiten fest.
Die Gewichtung der rein mündlichen Mitarbeit und der in den Fächern zu erbringenden fachspezifischen Leistungen obliegt, soweit die Fachkonferenzen keine weitergehenden Beschlüsse gefasst haben, der einzelnen Fachlehrkraft.
Anlässlich der Zeugnisse gibt es häufig Klärungs- und Informationsbedarf, wie sich die sog. “Kopfnoten” zusammensetzen, die in niedersächsischen Schulzeugnissen seit dem Jahr 2000 ausgewiesen werden. An dieser Stelle sollen zur besseren Einschätzung und Würdigung der von den Schülern erworbenen Kopfnoten daher die Kriterien offengelegt werden, die für deren Vergabe maßgeblich sind.
Zu beachten ist, dass es am Aue-Geest-Gymnasium Harsefeld keine “Standardfestsetzungen” gibt, d.h. dass die Schüler eine Beurteilung ausschließlich auf der Grundlage ihres eigenen Verhaltens in den beiden Bereichen erhalten.