Aue-Geest-Gymnasium Harsefeld
Brakenweg 2, 21698 Harsefeld
04164-859950

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Hin­wei­se zur Notengebung

Zeug­nis­no­ten

Die Gewich­tung der schrift­li­chen Klas­sen­ar­bei­ten im Ver­hält­nis zu den sons­ti­gen Leis­tun­gen regeln die Fach­kon­fe­ren­zen unter Beach­tung der Richt­li­ni­en für die ein­zel­nen Fächer. Die­se legen auch im Rah­men der Erlass­vor­ga­ben Art und Umfang der Klas­sen­ar­bei­ten fest.

Die Gewich­tung der rein münd­li­chen Mit­ar­beit und der in den Fächern zu erbrin­gen­den fach­spe­zi­fi­schen Leis­tun­gen obliegt, soweit die Fach­kon­fe­ren­zen kei­ne wei­ter­ge­hen­den Beschlüs­se gefasst haben, der ein­zel­nen Fachlehrkraft.

Arbeits- und Sozi­al­ver­hal­ten (Kopf­no­ten)

Anläss­lich der Zeug­nis­se gibt es häu­fig Klä­rungs- und Infor­ma­ti­ons­be­darf, wie sich die sog. “Kopf­no­ten” zusam­men­set­zen, die in nie­der­säch­si­schen Schul­zeug­nis­sen seit dem Jahr 2000 aus­ge­wie­sen wer­den. An die­ser Stel­le sol­len zur bes­se­ren Ein­schät­zung und Wür­di­gung der von den Schü­lern erwor­be­nen Kopf­no­ten daher die Kri­te­ri­en offen­ge­legt wer­den, die für deren Ver­ga­be maß­geb­lich sind.
Zu beach­ten ist, dass es am Aue-Geest-Gym­na­si­um Har­se­feld kei­ne “Stan­dard­fest­set­zun­gen” gibt, d.h. dass die Schü­ler eine Beur­tei­lung aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge ihres eige­nen Ver­hal­tens in den bei­den Berei­chen erhalten.